Informationen zu Nachtarbeiten in der Baugrube Hirschenpark von Juni bis Oktober 2024
Damit der bestehende Tunnel später mit dem neuen Tunnel – der vom Hirschenpark her gebaut und in den neuen RBS-Bahnhof führen wird – verbunden werden kann, werden im Bereich der Baugrube Hirschenpark von Juni bis Oktober 2024 verschiedene Bauarbeiten ausgeführt. Es handelt sich dabei um die Fortsetzungsarbeiten der bereits im Sommer 2023 durchgeführten Bauarbeiten im Gleisbereich. Dazu wird in der offenen Baugrube von 15. Juni bis 6. Oktober 2024 ein Gleis gesperrt, wodurch ein Ersatzfahrplan erforderlich ist (weitere Informationen dazu auf: rbs.ch/ersatzfahrplan).
Während dieses Einspurbetriebs werden im Raum Hirschenpark und dem angrenzenden Schanzentunnel Beton- sowie Gleis- und Bahntechnikarbeiten ausgeführt. Parallel dazu werden in der Baugrube die Bodenplatte sowie eine Seitenwand für den späteren Verbindungstunnel (Tagbautunnel) vom bestehenden zum künftigen Tunnel erstellt. Die Bauarbeiten in der offenen und einsehbaren Baugrube erfolgen mit wenigen Ausnahmen grundsätzlich tagsüber. Vereinzelt sind jedoch auch Nachtarbeiten innerhalb der Grube für die Errichtung eines Bahnschutzgerüstes zu Beginn der Eingleissperre sowie für das Entfernen und spätere Verlegen der Gleise in der offenen Baugrube erforderlich. Innerhalb des Schanzentunnels können gewisse Arbeiten nur in der Nacht – ausserhalb der Bahnbetriebszeiten – ausgeführt werden. In diesem Zusammenhang werden insbesondere Logistiktransporte auf der Schiene zwischen Worblaufen und der Baustelle durchgeführt.
Mit welchen Auswirkungen muss ich als Anwohner:in rechnen?
Tagsüber werden sich die Lärmemissionen im Rahmen des auf der Baustelle allgemein üblichen Lärmpegels bewegen. Durch den erhöhten Betrieb auf der Baustelle von Juni bis Oktober 2024 können zusätzliche Lärmemissionen jedoch nicht ausgeschlossen werden. Lärmintensive Bauarbeiten sind sowohl tagsüber wie auch in Nacht nicht vorgesehen.
Der RBS und die beauftragen Bauunternehmen betreiben grossen Aufwand, um die Auswirkungen auf Anwohnenden der Baustelle so gering wie möglich zu halten und bitten für die Unannehmlichkeiten um Verständnis.