Verkehrsmassnahmen ZBB: Nun ist der Kanton am Zug
Das Bewilligungsverfahren für die städtischen Bau- und Verkehrsmassnahmen im Projekt Zukunft Bahnhof Bern (ZBB) ist einen Schritt weiter: Der Gemeinderat hat die Ergebnisse der Einspracheverhandlungen zur Kenntnis genommen und die Überbauungsordnung an den Kanton übermittelt. Dieser muss nun über die noch offenen Einsprachen befinden.
Vor zwei Monaten beschloss der Berner Stadtrat aufgrund von Rückmeldungen zur ersten öffentlichen Auflage geringfügige Änderungen an der Überbauungsordnung im Projekt ZBB: An der Laupen- und Bogenschützenstrasse sollen punktuelle Verbesserungen für den Anlieferverkehr realisiert und die Trottoirs verbreitert werden. Zudem sind zusätzliche Markierungen, Verkehrsinseln und angepasste Randabschlüsse eingeplant, welche das Velofahren rund um den Bahnhof Bern sicherer machen. Und schliesslich sollen die Seiler- und die Maulbeerstrasse von Anstösser*innen auch künftig via Laupenstrasse befahrbar bleiben.
Zweite öffentliche Auflage
Nach dem Stadtratsentscheid wurden diese Projektänderungen wiederum öffentlich aufgelegt. Dagegen gingen drei Einsprachen ein, nach 22 Einsprachen im Rahmen der ersten Auflage. Insgesamt wurden im Nachgang zu den beiden öffentlichen Auflagen rund 20 Einspracheverhandlungen geführt. Mit einzelnen Einsprecher*innen konnte eine Einigung erzielt werden, andere stellten einen Teilrückzug in Aussicht. Mit sechs Parteien konnte keine Einigung erzielt werden. Deren Einsprachen betreffen vorwiegend den Bau der unterirdischen Passage zum Hirschengraben sowie Aspekte um Umfeld des neuen Bahnhofzugangs Bubenberg.
Dass einzelne Einsprachen nach den öffentlichen Auflagen bestehen bleiben, ist bei Grossprojekten nicht unüblich. Es liegt nun am kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) darüber zu entscheiden, nachdem der Gemeinderat die Überbauungsordnung zuhanden der Genehmigungsinstanz freigegen hat.
Das Ziel der Stadt, die Personenpassage Hirschengraben gleichzeitig mit der Eröffnung des neuen Bahnhofzugangs Bubenberg (Ende 2029) in Betrieb zu nehmen, ist weiterhin möglich und wird angestrebt – es besteht jedoch eine direkte Abhängigkeit zum weiteren Bewilligungsverfahren.